LAPL(A), Light Aircraft Pilot License

Dies ist der kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Die Lizenz berechtigt zum Fliegen ohne Vergütung als PIC im nichtgewerblichen Betrieb auf einmotorigen  Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder TMGs mit einer MTOW von 2.000 kg oder weniger, die max. viersitzig sind. Fluggäste dürfen nur befördert werden, wenn nach Lizenzerhalt 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMGs absolviert wurden. Der LAPL(A) ist nur in Europa gültig und nicht ICAO-konform.

Die Ausbildung kostet inkl. der gesetzl. MwSt. von derzeit 19% und umfasst:
 
Anmeldungs- und Bearbeitungspauschale 350,00
30 h Flugausbildung (C-150) 4.320,00
Lehrerhonorar praktische Ausbildung ca. 30 h 1.560,00
Theorielehrgang 1.500,00
BZF II (Funksprechzeugnis - deutsch) 350,00
 

Bitte beachten Sie:
Vorstehende Aufstellung ist ein Berechnungsbeispiel und versteht sich zuzüglich Lande- und Anfluggebühren, Gebühren für Telekom (BZF II) und Luftamt , Prüfungsflug und Prüfungsgebühren, fliegerärztliche Untersuchung, sowie sonstige fremde Kosten (Bücher, Taschenrechner, Kopfhörer etc.)
Bei den 30 - Flugstunden handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden. Über die 35 Flugstunden hinaus anfallende Mehrstunden werden zusätzlich nach der jeweils gültigen, allgemeinen Preisliste berechnet. Das gleiche gilt für die Fluglehrerstunden.

Benötigte Unterlagen und Anträge:

  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Tauglichkeitszeugnis für LAPL einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • ein Passbild

Ausbildungsablauf:

Theoretische Ausbildung im Direkt- oder Fernlehrgang und im Selbststudium in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Navigation

Praktische Ausbildung:

  • Mindestens 30 Flugstunden, davon 15 Stunden mit Lehrer
  • 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mind. 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mind. 150 km mit Landung auf einem vom Startflugplatz verschiedenen Flugplatz

Prüfungen:

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Theorieprüfung erfolgt im Multiple Choice Verfahren, nachdem die Ausbildungseinrichtung die Prüfungsreife bestätigt hat. Vor dem Ablegen der praktischen Prüfung muss der Bewerber die Theorieprüfung bestanden haben.

Anrechnung / Erleichterungen:

Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die praktische Ausbildung erfolgen. Der Umfang der Erleichterungen wird von der Ausbildungseinrichtung auf Grundlage eines Vorab-Testfluges festgelegt. Die Erleichterungen dürfen auf keinen Fall die bisherige Flugzeit als PIC überschreiten und sie dürfen maximal 50 % der Mindestausbildungsstunden betragen. Jedoch die geforderte Alleinflugzeit nebst Überlandflug müssen die Ausbildung beinhalten und sind von den Erleichterungen ausgeschlossen.

Bedingungen für die Verlängerung und Erhaltung der Erlaubnis:

Innerhalb der letzten 24 Monate sind nachzuweisen:

  • 12 Flugstunden als PIC mit 12 Starts und 12 Landungen
  • Auffrischungsschulung von mind. 1 Stunde Flugzeit mit Fluglehrer
  • Alternativ: Befähigungsüberprüfung mit Prüfer oder die fehlende Flugzeit, Starts und Landungen mit Lehrer oder unter Aufsicht nachholen

Gültigkeit der Lizenz:

 unbefristet

Gültigkeit der medizinischen Tauglichkeit:

  • 60 Monate  - bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat
  • Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
  • 24 Monate - bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind (endet spätestens mit 51. Lebensjahr)
  • 12 Monate - ab Vollendung des 50. Lebensjahres

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