LAPL(A), Light Aircraft Pilot License
Dies ist der kostengünstige Einstieg in den Motorflug.
Die Lizenz berechtigt zum Fliegen ohne Vergütung als PIC im
nichtgewerblichen Betrieb auf einmotorigen Landflugzeugen mit
Kolbentriebwerk oder TMGs mit einer MTOW von 2.000 kg oder weniger, die
max. viersitzig sind. Fluggäste dürfen nur befördert werden, wenn nach
Lizenzerhalt 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMGs
absolviert wurden. Der LAPL(A) ist nur in Europa gültig und nicht
ICAO-konform.
Die Ausbildung kostet inkl. der gesetzl. MwSt. von derzeit
19% und umfasst:
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Anmeldungs- und Bearbeitungspauschale |
€ |
350,00 |
30 h Flugausbildung
(C-150) |
€ |
4.320,00 |
Lehrerhonorar praktische Ausbildung ca. 30 h |
€ |
1.560,00 |
Theorielehrgang |
€ |
1.500,00 |
BZF II
(Funksprechzeugnis - deutsch) |
€ |
350,00 |
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Bitte beachten Sie:
Vorstehende Aufstellung ist ein Berechnungsbeispiel und versteht sich zuzüglich Lande- und Anfluggebühren, Gebühren für Telekom
(BZF II) und Luftamt , Prüfungsflug und Prüfungsgebühren,
fliegerärztliche Untersuchung, sowie sonstige fremde Kosten (Bücher,
Taschenrechner, Kopfhörer etc.)
Bei den 30 - Flugstunden handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden. Über die 35
Flugstunden hinaus anfallende Mehrstunden werden zusätzlich nach der jeweils gültigen, allgemeinen
Preisliste berechnet. Das gleiche gilt für die Fluglehrerstunden.
Benötigte Unterlagen und Anträge:
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Tauglichkeitszeugnis für LAPL einer
fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Antrag
Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
- Auszug aus dem
Verkehrszentralregister
- ein Passbild
Ausbildungsablauf:
Theoretische Ausbildung im Direkt- oder
Fernlehrgang und im Selbststudium in den Fächern:
- Luftrecht
- Menschliches
Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation
- Grundlagen des
Fliegens
- Betriebliche
Verfahren
- Flugleistung und
Flugplanung
- Navigation
Praktische Ausbildung:
- Mindestens 30 Flugstunden,
davon 15 Stunden mit Lehrer
- 6 Stunden überwachter
Alleinflug, davon mind. 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens
einem Überlandflug von mind. 150 km mit Landung auf einem vom
Startflugplatz verschiedenen Flugplatz
Prüfungen:
Die Ausbildung wird mit einer
theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Theorieprüfung
erfolgt im Multiple Choice Verfahren, nachdem die Ausbildungseinrichtung
die Prüfungsreife bestätigt hat. Vor dem Ablegen der praktischen Prüfung
muss der Bewerber die Theorieprüfung bestanden haben.
Anrechnung
/ Erleichterungen:
Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC
besitzen, kann eine Anrechnung auf die praktische Ausbildung erfolgen.
Der Umfang der Erleichterungen wird von der Ausbildungseinrichtung auf
Grundlage eines Vorab-Testfluges festgelegt. Die Erleichterungen dürfen
auf keinen Fall die bisherige Flugzeit als PIC überschreiten und sie
dürfen maximal 50 % der Mindestausbildungsstunden betragen. Jedoch die
geforderte Alleinflugzeit nebst Überlandflug müssen die Ausbildung
beinhalten und sind von den Erleichterungen ausgeschlossen.
Bedingungen für die Verlängerung und
Erhaltung der Erlaubnis:
Innerhalb der letzten 24 Monate sind
nachzuweisen:
- 12 Flugstunden als
PIC mit 12 Starts und 12 Landungen
- Auffrischungsschulung
von mind. 1 Stunde Flugzeit mit Fluglehrer
- Alternativ:
Befähigungsüberprüfung mit Prüfer oder die fehlende Flugzeit, Starts
und Landungen mit Lehrer oder unter Aufsicht nachholen
Gültigkeit der Lizenz:
unbefristet
Gültigkeit der medizinischen Tauglichkeit:
- 60 Monate - bis der
Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat
- Die Gültigkeit eines
Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres
ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
- 24 Monate - bei
Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind (endet
spätestens mit 51. Lebensjahr)
- 12 Monate - ab Vollendung des
50. Lebensjahres
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