PPL-A
JAR-FCL
Die Lizenz berechtigt zum Fliegen ohne Vergütung
als PIC im nichtgewerblichen Betrieb auf einmotorigen Landflugzeugen
mit Kolbentriebwerk (SEP) oder TMGs mit EASA-zugelassenen Flugzeugen weltweit und ist ICAO-konform. Dies ist das
Grundmodul für alle anderen Erweiterungen und Berechtigungen.
Die Ausbildung kostet inkl. der gesetzl. MwSt. von derzeit
19% und umfasst:
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Anmeldungs- und Bearbeitungspauschale |
€ |
350,00 |
45 h Flugausbildung
(35 h C-150, 10 h C-172) |
€ |
7.380,00 |
Lehrerhonorar praktische Ausbildung 45 h |
€ |
2.340,00 |
Theorielehrgang |
€ |
1.500,00 |
BZF
II (Funksprechzeugnis - deutsch) |
€ |
350,00 |
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Bitte beachten Sie:
Vorstehende Aufstellung ist ein Berechnungsbeispiel und versteht sich zuzüglich Lande- und Anfluggebühren, Gebühren für Telekom
(BZF II) und Luftamt, Prüfungsflug und Prüfungsgebühren,
fliegerärztliche Untersuchung, sowie sonstige fremde Kosten (Bücher, Taschenrechner, Kopfhörer etc.).
Bei den 45 - Flugstunden handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden. Über die 45
Flugstunden hinaus anfallende Mehrstunden werden zusätzlich nach der jeweils gültigen, allgemeinen
Preisliste berechnet. Das gleiche gilt für die Fluglehrerstunden.
Benötigte Unterlagen und Anträge:
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Tauglichkeitszeugnis Klasse II
für PPL einer
fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Antrag
Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §
7 Luftsicherheitsgesetz
- Auszug aus dem
Verkehrszentralregister
- ein Passbild
Ausbildungsablauf:
Theoretische Ausbildung im Direkt- oder
Fernlehrgang und im Selbststudium in den Fächern:
- Luftrecht
- Menschliches
Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation
- Grundlagen des
Fliegens
- Betriebliche
Verfahren
- Flugleistung und
Flugplanung
- Navigation
Praktische Ausbildung:
- Mindestens 45 Flugstunden,
davon 25 Stunden mit Lehrer
- 10 Stunden überwachter
Alleinflug, davon mind. 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens
einem Überlandflug von mind. 270 km mit Landung auf zwei vom
Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen
Prüfungen:
Die Ausbildung wird mit einer
theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Theorieprüfung
erfolgt im Multiple Choice Verfahren, nachdem die Ausbildungseinrichtung
die Prüfungsreife bestätigt hat. Vor dem Ablegen der praktischen Prüfung
muss der Bewerber die Theorieprüfung bestanden haben.
Anrechnung
/ Erleichterungen:
Inhaber von Privatpilotenlizenzen
in einer anderen Luftfahrzeugkategorie (außer Ballone) können 10 % ihrer
gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Flugzeugen, aber max. 10 Stunden
auf die Ausbildung angerechnet bekommen.
Bedingungen für die Verlängerung und
Erhaltung der Erlaubnis:
Innerhalb der letzten 12 Monate sind
nachzuweisen:
- 12 Flugstunden als
PIC mit 12 Starts und 12 Landungen
- Auffrischungsschulung
von mind. 1 Stunde Flugzeit mit Fluglehrer
- Alternativ:
Befähigungsüberprüfung mit Prüfer oder die fehlende Flugzeit, Starts
und Landungen mit Lehrer oder unter Aufsicht nachholen
Gültigkeit der Lizenz:
unbefristet
Gültigkeit der medizinischen Tauglichkeit:
- 60 Monate - bis der
Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat
- Die Gültigkeit eines
Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres
ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
- 24 Monate - bei
Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind (endet
spätestens mit 51. Lebensjahr)
- 12 Monate - ab Vollendung des
50. Lebensjahres
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