PPL-A JAR-FCL

Die Lizenz berechtigt zum Fliegen ohne Vergütung als PIC im nichtgewerblichen Betrieb auf einmotorigen  Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk (SEP) oder TMGs mit EASA-zugelassenen Flugzeugen weltweit und ist ICAO-konform. Dies ist das Grundmodul für alle anderen Erweiterungen und Berechtigungen.

Die Ausbildung kostet inkl. der gesetzl. MwSt. von derzeit 19% und umfasst:
 
Anmeldungs- und Bearbeitungspauschale 350,00
45 h Flugausbildung (35 h C-150, 10 h C-172) 7.380,00
Lehrerhonorar praktische Ausbildung 45 h 2.340,00
Theorielehrgang  1.500,00
BZF II (Funksprechzeugnis - deutsch) 350,00

Bitte beachten Sie:
Vorstehende Aufstellung ist ein Berechnungsbeispiel und versteht sich zuzüglich Lande- und Anfluggebühren, Gebühren für Telekom (BZF II) und Luftamt, Prüfungsflug und Prüfungsgebühren, fliegerärztliche Untersuchung, sowie sonstige fremde Kosten (Bücher, Taschenrechner, Kopfhörer etc.).
Bei den 45 - Flugstunden handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden. Über die 45 Flugstunden hinaus anfallende Mehrstunden werden zusätzlich nach der jeweils gültigen, allgemeinen Preisliste berechnet. Das gleiche gilt für die Fluglehrerstunden.

Benötigte Unterlagen und Anträge:

  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse II für PPL einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • ein Passbild

 

Ausbildungsablauf:

Theoretische Ausbildung im Direkt- oder Fernlehrgang und im Selbststudium in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Navigation

Praktische Ausbildung:

  • Mindestens 45 Flugstunden, davon 25 Stunden mit Lehrer
  • 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mind. 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mind. 270 km mit Landung auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen

Prüfungen:

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Theorieprüfung erfolgt im Multiple Choice Verfahren, nachdem die Ausbildungseinrichtung die Prüfungsreife bestätigt hat. Vor dem Ablegen der praktischen Prüfung muss der Bewerber die Theorieprüfung bestanden haben.

Anrechnung / Erleichterungen:

Inhaber von Privatpilotenlizenzen in einer anderen Luftfahrzeugkategorie (außer Ballone) können 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Flugzeugen, aber max. 10 Stunden auf die Ausbildung angerechnet bekommen.

Bedingungen für die Verlängerung und Erhaltung der Erlaubnis:

Innerhalb der letzten 12 Monate sind nachzuweisen:

  • 12 Flugstunden als PIC mit 12 Starts und 12 Landungen
  • Auffrischungsschulung von mind. 1 Stunde Flugzeit mit Fluglehrer
  • Alternativ: Befähigungsüberprüfung mit Prüfer oder die fehlende Flugzeit, Starts und Landungen mit Lehrer oder unter Aufsicht nachholen

Gültigkeit der Lizenz:

 unbefristet

Gültigkeit der medizinischen Tauglichkeit:

  • 60 Monate  - bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat
  • Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
  • 24 Monate - bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind (endet spätestens mit 51. Lebensjahr)
  • 12 Monate - ab Vollendung des 50. Lebensjahres

zurück zur Auswahl