Nachtflugausbildung

Die Nachtflugqualifikation berechtigt Sie zum Fliegen bei Nacht unter Sichtflugregeln, in der Zeit von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten vor Sonnenaufgang. Die Voraussetzung für den Erwerb der Nachtflugberechtigung ist der PPL (A) FCL.

Die Ausbildung kostet inkl. der gesetzl. MwSt. von derzeit 19% und umfasst:
 
5 h Flugausbildung (C-172) 975,00
Lehrerhonorar praktische Ausbildung 5 h 260,00

Bitte beachten Sie:

Vorstehende Aufstellung ist ein Berechnungsbeispiel und versteht sich zuzüglich Befeuerungsgebühren, Lande- und Anfluggebühren sowie Gebühren und sonstige fremde Kosten.
Bei den 5 - Flugstunden handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden. Über die 5 Flugstunden hinaus anfallende Mehrstunden werden zusätzlich nach der jeweils gültigen, allgemeinen Preisliste berechnet. Das gleiche gilt für die Fluglehrerstunden.

Theorie

Unterweisung in gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften, sowie Gefahren bei Nachtflügen 

Praktischer Unterricht

Mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mind. 3 Stunden mit Fluglehrer, davon mind. 1 Stunde Überland-Navigation mit mind. 1 Überlandflug mit Fluglehrer von mind. 50 km und 5 Alleinstarts- und Landungen bis zum vollständigen Stillstand

Prüfung

Es erfolgt weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung. Die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, wonach die Eintragung der Berechtigung durch die zuständige Behörde in die Lizenz erfolgt.

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